Urteil des OLG Hamm vom 01.12.2025 zur teilweisen Unwirksamkeit der verhängten Vertragsstrafen durch eine Franchisegeberin
Hofmann Voßen Rechtsanwälte können im Berufungsverfahren vor dem OLG Hamm (Az. I‑18 U 101/24; nicht rechtskräftig; erstinstanzliches Az. 41 O 8/24, LG Essen) eine Forderung im Rahmen einer Widerklage auf Zahlung von Vertragsstrafen i.H.v. 130.000,00 € wegen der vermeintlichen Begehung verschiedener Vertragsverletzungen unseres Mandanten weitestgehend abwehren und sind – wie bereits erstinstanzlich