In der April-Ausgabe der Zeitschrift für Umwelt-und Planungsrecht (UPR) ist ein von Herrn Rechtsanwalt Hofmann und Herrn Rechtsanwalt Pangerl verfasster Beitrag zum Thema „§ 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar – Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3.22) für Gemeinden und die auf Grundlage dieser Vorschrift aufgestellten Bebauungspläne unter Berücksichtigung des neuen § 215a BauGB“ erschienen (UPR 4/24, S. 135–139).
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen eines der zentralen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2023, wonach § 13b BauGB unionsrechtswidrig ist. Dieses Urteil hat bei Gemeinden, aber auch bei Bauherren und Bauträgern große Verunsicherung ausgelöst. Der Beitrag beschäftigt sich deshalb detailliert mit den Folgen des Urteils.
Des Weiteren befasst sich der Beitrag als – soweit ersichtlich – einer der ersten Aufsätze mit den Möglichkeiten zur Heilung der betroffenen Bebauungspläne gemäß dem zum 01.01.2024 neu in Kraft getretenen § 215a BauGB. Der Artikel gibt eine Übersicht über die nunmehr eröffnete Möglichkeit der Durchführung eines speziellen (ergänzenden) Verfahrens, welches Gemeinden die Möglichkeit zur Fortführung laufender Bebauungsplanverfahren bzw. zur Durchführung eines speziellen ergänzenden Verfahrens geben soll.
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