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Rechtsanwalt

Samuel Pangerl

Rechts­an­walt Pan­gerl berät sowohl im Öffent­li­chen Recht, als auch im Zivil­recht. Die Schwer­punk­te sei­ner Tätig­keit lie­gen im öffent­li­chen sowie im pri­va­ten Bau­recht, im Immo­bi­li­en­recht, Erbrecht sowie im Gesellschaftsrecht.

Rechts­an­walt Pan­gerl stu­dier­te Rechts­wis­sen­schaf­ten an der LMU Mün­chen mit Schwer­punkt im Straf­recht. Abschluss der Ers­ten Juris­ti­schen Staats­prü­fung im Jahr 2019 mit Prädikat.

Refe­ren­da­ri­at am Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen mit Sta­tio­nen am Land­ge­richt Mün­chen II, bei den Staats­an­walt­schaf­ten Mün­chen I und II, der Stadt Mün­chen, am Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen sowie bei der hie­si­gen Kanz­lei. Abschluss der Zwei­ten Juris­ti­schen Staats­prü­fung im Jahr 2021, eben­falls mit Prädikat.

Zulas­sung als Rechts­an­walt im Juli 2021.

Publikationen