Leitfaden für die Betriebskostenabrechnung von Heizkosten unter Berücksichtigung des CO2KostAufG
Bereits am 01.01.2023 trat das neue Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft. Die tatsächlichen Auswirkungen des neuen Gesetzes dürften Vermieter und Mieter jedoch erst kürzlich im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 zu spüren bekommen haben. 1. Beteiligungspflicht der Vermieter an den CO2-Kosten der Mieter a) Gemäß §