Urteil des LG Essen vom 26.07.2024 zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenregelung in Franchiseverträgen
Hofmann Voßen Rechtsanwälte vertreten Mandanten erfolgreich vor dem LG Essen (Az.: 41 O 8/24; nicht rechtskräftig) gegen eine Widerklage auf Zahlung von Vertragsstrafen in Höhe von 130.000,00 € wegen der vermeintlichen Begehung von verschiedenen Vertragsverletzungen unseres Mandanten, sowie im Rahmen einer negativen Feststellungsklage bezüglich des Nichtbestehens weiterer Vertragsstrafenansprüche gegen unseren Mandanten