Urteil des Bezirksgerichts Warschau vom 28.07.2026 zum Anspruch eines „Franchisepartners“ auf Provisionszahlung bei bzw. trotz Kündigung des Kooperationsvertrages
Das Bezirksgericht Warschau (Az. XXVI GC 1490/21; nicht rechtskräftig) hat der Klage eines ehemaligen „Franchisenehmers“ gegen seinen polnischen Kooperationspartner auf Zahlung von ausstehenden Provisionen in Höhe von über 170.000 € stattgegeben, obwohl der Kooperationsvertrag zwischenzeitlich durch den Kooperationspartner gekündigt wurde bzw. wegen Eintritts einer auflösenden Bedingung (Kündigung des Franchisevertrags zwischen