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Öffentliches Recht

Unse­re Kanz­lei ist im Öffent­li­chen Recht spe­zia­li­siert. Wir bera­ten Kom­mu­nen in allen recht­li­chen Fra­gen der lau­fen­den Bera­tung, aber z.B. auch bei Infra­struk­tur­pro­jek­ten wie dem Bau oder Aus­bau von Auto­bah­nen und Flughäfen.

Zudem sind wir lang­jäh­rig auf das Fach­pla­nungs- sowie das öffent­li­che und pri­va­te Bau­recht spe­zia­li­siert. In die­sem Bereich decken wir das gesam­te Leis­tungs­spek­trum von der Betreu­ung ein­fa­cher Bau­vor­ha­ben bis zum kom­ple­xen Groß­pro­jekt ab. Unse­re Exper­ti­se umfasst das gesam­te Bau- und Fach­pla­nungs­recht genau­so wie Spe­zi­al­kennt­nis­se z.B. im Brand­schutz. Fer­ner haben unse­re Rechts­an­wäl­te umfang­rei­che Erfah­rung in der Ver­hand­lung und dem Abschluss städ­te­bau­li­cher Ver­trä­ge. Unse­re Man­dan­ten sind neben Städ­ten und Gemein­den auch Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Hote­liers, Architekten/Ingenieure und Privatleute.

Ihr Ansprech­part­ner für das Pra­xis­feld Öffent­li­ches Recht ist Namens­ge­ber und Part­ner der Kanz­lei, Herr Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Ver­wal­tungs­recht Micha­el Hofmann.

Wir sind für Sie da.