Öffentliches Recht

Im Öffent­li­chen Recht bera­ten und ver­tre­ten wir neben Städ­ten und Gemein­den vor allem Bau­trä­ger, Inves­to­ren, Hote­liers, Architekten/Ingenieure und Privatleute.

Eine beson­de­re Spe­zia­li­sie­rung besteht im öffent­li­chen Bau- und Fach­pla­nungs­recht, in dem wir das gesam­te Leis­tungs­spek­trum von der Betreu­ung ein­fa­cher Bau­vor­ha­ben bis zum kom­ple­xen Groß­pro­jekt abde­cken, ein­schließ­lich des Abschlus­ses städ­te­bau­li­cher Ver­trä­ge. Wir ver­fü­gen über umfang­rei­che Kennt­nis­se auch in zahl­rei­chen Spe­zi­al­be­rei­chen, wie z.B. der Auf­stel­lung oder Hei­lung von Bebau­ungs­plä­nen oder im Brand­schutz. Dar­über­hin­aus sind wir im Ener­gie- und Umwelt­recht, Ver­ga­be­recht sowie im Kom­mu­nal- und Bei­trags­recht tätig.

Ihr Ansprech­part­ner für das Pra­xis­feld Öffent­li­ches Recht ist Namens­ge­ber und Part­ner der Kanz­lei, Herr Rechts­an­walt und Fach­an­walt für Ver­wal­tungs­recht Micha­el Hofmann.

Wir sind für Sie da.

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