Öffentliches Recht

Öffentliches Recht

Im Öffentlichen Recht beraten und vertreten wir neben Städten und Gemeinden vor allem Bauträger, Investoren, Hoteliers, Architekten/Ingenieure und Privatleute.

Eine besondere Spezialisierung besteht im öffentlichen Bau- und Fachplanungsrecht, in dem wir das gesamte Leistungsspektrum von der Betreuung einfacher Bauvorhaben bis zum komplexen Großprojekt abdecken, einschließlich des Abschlusses städtebaulicher Verträge. Wir verfügen über umfangreiche Kenntnisse auch in zahlreichen Spezialbereichen, wie z.B. der Aufstellung oder Heilung von Bebauungsplänen oder im Brandschutz. Darüberhinaus sind wir im Energie- und Umweltrecht, Vergaberecht sowie im Kommunal- und Beitragsrecht tätig.

Ihr Ansprechpartner für das Praxisfeld Öffentliches Recht ist Namensgeber und Partner der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Michael Hofmann.

Wir sind für Sie da.


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