Rechtsanwalt Dihm bearbeitet insbesondere Mandate aus dem Bereich des öffentlichen Rechts mit Schwerpunkt im Bau- und Bauplanungsrecht. Dabei kommt ihm seine als Richter in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gewonnene umfangreiche Erfahrung zugute.
Im Jahr 1981 schloss Rechtsanwalt Dihm das Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung (vollbefriedigend, Prädikat) ab. Das Referendariat beendete er 1985 mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (wiederum mit weit überdurchschnittlichem Ergebnis).
Anschließend war er fast 10 Jahre bei der damaligen Bayerischen Versicherungskammer unter Ernennung in das Beamtenverhältnis – ab 1991 als Oberregierungsrat – tätig. 1995 folgte die Versetzung in die bayerische innere Verwaltung (Regierung von Oberbayern, Landratsamt Dachau), bevor er 1998 zum Richter am Bayerischen Verwaltungsgericht München und 2010 zum Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ernannt wurde.
Seit 01.05.2024 ist er Richter im Ruhestand und seit Oktober 2024 als Rechtsanwalt zugelassen.
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