image_pdfimage_print

Rechtsanwalt

Daniel Dihm

Rechts­an­walt Dihm bear­bei­tet ins­be­son­de­re Man­da­te aus dem Bereich des öffent­li­chen Rechts mit Schwer­punkt im Bau- und Bau­pla­nungs­recht. Dabei kommt ihm sei­ne als Rich­ter in der baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­bar­keit gewon­ne­ne umfang­rei­che Erfah­rung zugute.

Im Jahr 1981 schloss Rechts­an­walt Dihm das Stu­di­um der Rechts­wis­sen­schaf­ten an der LMU Mün­chen mit der Ers­ten Juris­ti­schen Staats­prü­fung (voll­be­frie­di­gend, Prä­di­kat) ab. Das Refe­ren­da­ri­at been­de­te er 1985 mit der Zwei­ten Juris­ti­schen Staats­prü­fung (wie­der­um mit weit über­durch­schnitt­li­chem Ergebnis).

Anschlie­ßend war er fast 10 Jah­re bei der dama­li­gen Baye­ri­schen Ver­si­che­rungs­kam­mer unter Ernen­nung in das Beam­ten­ver­hält­nis – ab 1991 als Ober­re­gie­rungs­rat – tätig. 1995 folg­te die Ver­set­zung in die baye­ri­sche inne­re Ver­wal­tung (Regie­rung von Ober­bay­ern, Land­rats­amt Dach­au), bevor er 1998 zum Rich­ter am Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen und 2010 zum Rich­ter am Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­ge­richts­hof ernannt wurde.

Seit 01.05.2024 ist er Rich­ter im Ruhe­stand und seit Okto­ber 2024 als Rechts­an­walt zugelassen.