Erbrecht

Unse­re Kanz­lei berät und ver­tritt Sie in allen Fra­gen des Erb­rechts. Unser Bera­tungs­spek­trum reicht von der zukunfts­ori­en­tier­ten Nach­lass­pla­nung über Strei­tig­kei­ten unter Mit­er­ben bis zur Aus­ein­an­der­set­zung von Erben­ge­mein­schaf­ten. Eine beson­de­re Spe­zia­li­sie­rung inner­halb der Pra­xis­grup­pe Erbrecht liegt in der Testamentsvollstreckung. 

Unse­re Man­dan­ten sind sowohl Erben, die Hil­fe bei der Nach­lass­ab­wick­lung oder der Durch­set­zung ihrer Erb­an­sprü­che benö­ti­gen, als auch Erb­las­ser, die ihren Nach­lass rechts­si­cher schon zu Leb­zei­ten regeln möchten. 

Ihre Ansprech­part­ner für die Pra­xis­grup­pe Erbrecht sind Frau Rechts­an­wäl­tin und Fach­an­wäl­tin für Han­dels- und Gesell­schafts­recht Dr. Nico­le Voßen-MacCormaic, LL.M., und Herr Rechts­an­walt und Tes­ta­ments­voll­stre­cker (AGT) Max-Josef Heider.

Wir sind für Sie da.

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