Michael Hofmann


Rechtsanwalt

MICHAEL HOFMANN

Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit besonderer Spezialisierung im öffentlichen Bau- und Fachplanungsrecht.

Weitere öffentlich rechtliche Schwerpunkte im Energie- und Beitragsrecht, Kommunal- und Umweltrecht.

Im Zivilrecht tätig in den Schwerpunkten Architekten- und Ingenieurrecht, privates Bau- und Werkvertragsrecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht.

Rechtsanwalt Hofmann verfügt über besondere Erfahrungen in umfangreichen und komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren, einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Gerichtsverfahren, insbesondere vor mehreren Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.

Rechtsanwalt Hofmann ist in seinen Spezialgebieten als Referent tätig und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (Landesgruppe Bayern).
Er hat aufgrund mehrjähriger Auslandsaufenthalte hervorragende Kenntnisse der englischen Sprache.

Studium und Referendariat in München. Ab Juli 1997 angestellter Anwalt in der Kanzlei Wechtenbruch, Siebeck, Karpf (danach Siebeck Hofmann Voßen, heute Hofmann Voßen Rechtsanwälte), seit Januar 2001 Partner.

Publikationen

  • 13b BauGB ist mit Unionsrecht unvereinbar – Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (Az.: 4 CN 3.22) für Gemeinden und die auf Grundlage dieser Vorschrift aufgestellten Bebauungspläne unter Berücksichtigung des neuen § 215a BauGB, UPR 4/2024, 135 (Mitautor RA Samuel Pangerl)