Michael Hofmann


Rechtsanwalt

MICHAEL HOFMANN

Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit besonderer Spezialisierung im öffentlichen Bau- und Fachplanungsrecht, in dem er über umfangreiche Spezialkenntnisse verfügt, wie z.B. beim Abschluss städtebaulicher Verträge, bei der Aufstellung oder der Heilung von Bebauungsplänen oder im Brandschutz.

Weitere öffentlich-rechtliche Schwerpunkte liegen im Energie- und Umweltrecht, Vergaberecht sowie Kommunal- und Beitragsrecht.

Im Zivilrecht tätig in den Schwerpunkten privates Bau-, Architekten- und Ingenieurrecht sowie Immobilienrecht und Vertragsrecht.

Rechtsanwalt Hofmann verfügt über besondere Erfahrungen in umfangreichen und komplexen Planungs- und Genehmigungsverfahren, einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Gerichtsverfahren, insbesondere vor mehreren Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht.

Rechtsanwalt Hofmann ist in seinen Spezialgebieten als Referent tätig und ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Verwaltungsrecht im Deutschen Anwaltverein (Landesgruppe Bayern).
Er hat aufgrund mehrjähriger Auslandsaufenthalte hervorragende Kenntnisse der englischen Sprache.

Studium und Referendariat in München. Ab Juli 1997 angestellter Anwalt in der Kanzlei Wechtenbruch, Siebeck, Karpf (danach Siebeck Hofmann Voßen, heute Hofmann Voßen Rechtsanwälte), seit Januar 2001 Partner.