Kanzlei

Die Kanzlei

Bereits seit 1960 bietet unsere in München zwischen Isar und Eisbach direkt am Englischen Garten gelegene Kanzlei eine individuelle, auf Ihre Interessen ausgerichtete Rechtsberatung.

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, regional und in unseren Spezialgebieten auch überregional und international.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht, hier insbesondere im Bau- und Kommunalrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht, in verschiedensten wirtschaftsrechtlichen Teilbereichen wie dem Immobilienwirtschaftsrecht, sowie im Erbrecht.

Unsere Anwälte

Unsere Anwälte sind hochqualifiziert und -spezialisiert. Für Ihren konkreten Fall können wir Ihnen daher stets einen persönlichen und fachlich spezialisierten Ansprechpartner zur Verfügung stellen. Fachübergreifende Fragestellungen werden gemeinsam gelöst.

Fachgebiete

Wir sind Spezialisten in verschiedenen Gebieten des Öffentlichen Rechts und des Zivilrechts. Wir sind in der laufenden Beratung z.B. von Unternehmen, Unternehmern, Privatpersonen und Kommunen tätig, betreuen aber auch komplexe Gerichtsverfahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht mit besonderem Fokus auf öffentlichem und privatem Bau- und Fachplanungsrecht sowie Kommunalrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht, im Allgemeinen und Besonderen Zivilrecht, in vielen Bereichen des Wirtschaftsrechts sowie im Erbrecht.

Aufgrund unserer Qualifikation sind wir in der Lage, oft übersehene oder im Umfang nicht erkannte Überschneidungen im Zivil- und Öffentlichen Recht herauszuarbeiten und effizient zu lösen. Eine unserer Kernkompetenzen ist das öffentliche Wirtschaftsrecht - die Schnittstelle zwischen Öffentlichem Recht und Zivilrecht bei der Beratung von Kommunen und Privaten.

Durch unsere überregionale Tätigkeit bei den Land- und Oberlandesgerichten, am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sowie bei der Begleitung von BGH-Mandaten, verfügen wir über umfassende prozessrechtliche Erfahrung. Zudem führen wir Mediations- und Schiedsverfahren.

Durch unsere langjährige praktische Erfahrung, auch in komplexen Mandaten, sowie permanente Fortbildung, Vortragstätigkeit und Fachveröffentlichungen, ist höchste Fachkompetenz gewährleistet.


Kooperationen

Kooperationen mit z. B. steuer- und strafrechtlich spezialisierten Kollegen, Patentanwälten und Sachverständigen ermöglichen es uns, auch komplexe Sachverhalte aus anderen Fachbereichen im Interesse unserer Mandanten kompetent, sachgerecht und erfolgsorientiert zu bearbeiten. Wir stimmen uns auch gern mit Ihren persönlichen Beratern, z.B. Ihrem Steuerberater, ab.

Wir werden in unseren Spezialgebieten regelmäßig von Kollegen und Sachverständigen empfohlen.

International arbeiten wir mit uns bekannten oder über unser internationales Netzwerk ausgewiesenen Anwälten vor Ort zusammen. 

So sind wir in der Lage, unsere Beratung und Vertretung „aus einer Hand“ anzubieten, wobei unsere eigene Spezialisierung gewahrt bleibt.

Unsere Schwerpunkte

Öffentliches Recht

Zivilrecht

Öffentliches Recht

  • Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht
  • Öffentliches und Privates Baurecht
  • Fachplanungsrecht
  • Planfeststellungsrecht
  • Kommunalrecht

Zivilrecht

  • Allgemeines und Besonderes Zivilrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Wettbewerbs- und Franchiserecht
  • Vertragsgestaltung
  • Erbrecht (auch Testamentsvollstreckung)
  • Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Gestaltung städtebaulicher Verträge
  • Fachplanungs-, Planfeststellungsrecht
  • Energie- und Umweltrecht
  • Vergaberecht
  • Kommunalrecht
  • Beitragsrecht
  • Allgemeines und Besonderes Zivilrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Wirtschafts- und Bank-, Immobilien- und Maklerrecht
  • Wettbewerbs- und Vertriebs-/Franchiserecht
  • Vertragsgestaltung
  • Erbrecht (auch Testamentsvollstreckung)
  • Immobilienrecht
  • Privates Baurecht sowie Architekten- und Ingenieurrecht

Referenzen

Unter Beachtung der anwaltlichen Schweigepflicht dürfen wir Ihnen einige Referenzmandate aus unseren Spezialgebieten nennen:
Öffentliches Recht

  • Beratung und Vertretung mehrerer im Umfeld des Flughafens BBI/BER gelegener Kommunen und Anwohner in zahlreichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Flughafenneubau, u. a. der Standortentscheidung, dem Planfeststellungs- und dem Planergänzungsverfahren, der Umsetzung des Schallschutzprogramms sowie der Festsetzung der Flugrouten, jeweils verbunden mit umfangreichen Klageverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg bzw. dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
  • Beratung und Vertretung zahlreicher Städte und Gemeinden bei der Ortsentwicklung und der Aufstellung und Durchsetzung teilweise hochkomplexer Bebauungspläne, unter anderem für große Wohn- oder Gewerbegebiete, einschließlich des Abschlusses und des Vollzugs städtebaulicher Verträge. Hier war unsere Kanzlei maßgeblich an einer der wichtigsten Grundsatzentscheidungen des BVerwG in den letzten Jahren zum Recht der städtebaulichen Verträge beteiligt (BVerwG - Az. 4 C 11.10, Urt. vom 24.3.2011).
  • Beratung und Vertretung von vier Städten und Gemeinden der „NordAllianz“ (Region München-Nord) sowie eines Zweckverbands, von Unternehmen und Privatleuten im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der Magnetschwebebahn/Transrapid zwischen dem Münchener Hauptbahnhof und dem Münchener Flughafen.
  • Beratung und Vertretung von Gemeinden und gewerblichen sowie privaten Investoren bei der Steuerung, Ansiedlung und Realisierung von Windparks bei sämtlichen sich hierbei stellenden Rechtsfragen.
  • Beratung und Vertretung eines Prüfsachverständigen gegen Altersdiskriminierung, einschließlich Vertretung im Normenkontrollverfahren vor dem BayVGH - Az. 22 N 11.3022, Urt. vom 12.3.2012.
  • "Von ihren Mandanten geschätzt wird Siebeck Hofmann Voßen & Kollegen wegen der hohen fachlichen Spezialisierung und der persönlichen Betreuung durch die drei Namenspartner. Über Jahrzehnte hinweg hat die kleine Münchner Kanzlei immer wieder bewiesen, dass sie in der Lage ist, große - umfangreiche und komplexe Mandate erfolgreich zu bewältigen. Auf sich aufmerksam macht sie bei so medienwirksamen wie der Vertretung der Anrainer-Gemeinden des neuen Berliner Großflughafens." - Fazit aus "Kanzleien in Deutschland - eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte", 15. Aufl. 2014
  • "Die spezialisierte Boutique kann auf eine langjährige Tradition und umfangreiche Erfahrungswerte zurückgreifen. Die Namenspartner der Kanzlei sind versierte Rechtsanwälte, die über eine hervorragende Expertise auf ihren Rechtsgebieten verfügen. Hiervon profitiert die Kanzlei, indem sie gerade im öffentlichen Recht immer wieder Kommunen vertritt, die sie mit großvolumigen und komplexen Fragestellungen wie z.B. im Rahmen des neuen Berliner Großflughafens BER beauftragen. Siebeck Hofmann Voßen & Kollegen überzeugen dabei insbesondere mit ihrer individuellen und partnerzentrierten Mandantenbetreuung." - Fazit aus "Kanzleien in Deutschland - eine Auswahl deutscher Wirtschaftsanwälte", 14. Aufl. 2013

Zivilrecht

  • Umfangreiche gesellschaftsrechtliche Verfahren inklusive Anfechtungs- und Beschlussfeststellungsklagen, einstweiligem Rechtsschutz, bei diversen Land- und Oberlandesgerichten sowie weiterer Begleitung beim Bundesgerichtshof
  • Umfassende Beratung und Vertretung von Gesellschaftern auch im Rahmen der außergerichtlichen Konfliktbeilegung/Mediationsverfahren.
  • Begleitung von Unternehmern und Unternehmen von der Gründung bis zur laufenden Beratung in allen Fragen des laufenden Geschäfts und rechtlichen Spezialfragen.
  • Beratung und Vertretung auf Klägerseite in der Vorinstanz und beim OLG Stuttgart: Erreichen einer grundlegenden Rechtsprechungsänderung zu Überwachungs- und Berichtspflichten von Aufsichtsräten in Aktiengesellschaften durch erstes Urteil eines OLG zu dieser Thematik (OLG Stuttgart Urt. vom 15.3.2006 – Az. 20 U 25/05, DStR 2006, 578 = AG 2006, 379, rechtskräftig)
  • Besondere Expertise im Erbrecht, Immobilien-/Wirtschafts- und Franchise-/Wettbewerbsrecht
  • Durchführung umfangreicher Vollstreckungsverfahren und Durchsetzung von Insolvenzforderungen (auf Gläubigerseite)